Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen basieren auf der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der edelline ag und gelten für alle unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen. Bei vermittelten Drittleistungen wie Eintrittskarten schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Nach Erhalt Ihrer Buchung senden wir Ihnen umgehend die Auftragsbestätigung zu. Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Abreise zu bezahlen. Bei kurzfristigen Bu­chungen ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annulla­tionskosten gemäss Ziffer 3. einzufordern.

2. Auftragspauschale
Unsere Reisen sind frei von Buchungsgebühren.

3. Annullationen
Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form, massgebend zur Berechnung  der Fristen ist das Eintreffen Ihrer entsprechenden Mitteilung. Zusätzlich zu den nachfolgenden prozentualen Annullationskosten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, max. CHF 120.– pro Auftrag.

3.1. Busfahrten, Personentransporte
(ohne Drittleistungen)
Ab Buchungseingang                      10%
30 – 15 Tage vor Abreise                20%
14 – 10 Tage vor Abreise                50%
09 oder weniger Tage vor Abreise
oder bei Nichterscheinen               100%

3.2. Fähren, Schiffs-, Flug- und Busreisen
(Reisearrangements mit Drittleistungen)

Ab Buchungseingang                      10%
90 – 61 Tage vor Abreise                30%
60 – 21 Tage vor Abreise                60%
20 – 11 Tage vor Abreise                80%
10 oder weniger Tage vor Abreise
oder bei Nichterscheinen               100%

Karten für Veranstaltungen, Konzerte usw., auch wenn sie im Rahmen eines Pauschalarrangements gebucht wurden, können nicht mehr annulliert werden. Diese werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Annullation, zu 100% verrechnet. Dies gilt auch für abgeschlossene Versicherungen.

4. SOS- und Annullationsversicherung
Diese obligatorische  Versicherung ist nicht im Pauschalpreis inbegriffen und wird pro Person wie in der Ausschreibung aufgeführt verrechnet. Sind Sie durch eine eigene Versicherung für die Reise abgedeckt (zum Beispiel TCS ETI-Schutzbrief), entfällt die obligatorische Versicherung.

5. Einreiseformalitäten (Pass, Visa) 
Informationen für Schweizer Bürger über die für Ihre Reise notwendigen Pass- und Visumserfordernisse ersehen Sie Ihrer Reisebestätigung. Bürger anderer Staaten sind gebeten, sich bei der zuständigen Amtsstelle über die entsprechenden Einreiseformalitäten zu informieren.

6. Reisebusse, Sitzplatzreservation
Wir verfügen über verschiedene Modelltypen des Edelliners. Die Einsätze der Busse werden aufgrund von verschiedenen Faktoren wie z.B. Reisedestination, Strassenverhältnisse, Gruppengrösse etc. koordiniert. Wir behalten uns das Recht vor, die definitive Zuteilung der Fahrzeuge erst kurz vor Abreise vorzunehmen bzw. das Fahrzeugmodell vor Abreise noch zu wechseln. Der Einsatz eines anderen als geplanten Fahrzeugs zieht keinen Anspruch auf Ermässigung nach sich. Teilen Sie uns bei der Buchung Ihren Wunschsitzplatz mit, wir reservieren Ihnen diesen gerne kostenlos bei entsprechender Verfügbarkeit. Wir behalten uns jedoch vor, bei einer notwendigen Änderung des Buseinsatzplanes geringfügige Umplatzierungen vorzunehmen. Diese Änderungen, die Ihre Reise in keiner Weise einschränken, ziehen keinen Anspruch auf eine Ermässigung oder Annullation der Reise nach sich.

7. Flüge
Alle Flug- und Flug-/Busreisen werden in der Economy Class durchgeführt. Wir und die entsprechenden Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, den Einsatz anderer als geplanter Flugzeugtypen und den Beizug anderer als den angegebenen Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Diese Änderungen, die Ihre Reise in keiner Weise einschränken, ziehen keinen Anspruch auf eine Ermässigung oder Annullation der Reise nach sich.

8. Preis- und Programmänderungen

8.1. Vor Vertragsabschluss
Wir behalten uns das Recht vor, Katalogangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten bzw. im Internet vor Ihrer Buchung zu ändern.

8.2. Nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Dies kann unter anderem die folgenden Gründe haben: nachträgliche Erhöhung der Flughafentaxen und/oder Treibstoffzuschläge, neu eingeführte staatliche Taxen und/oder Mehrwertsteuererhöhungen, massive Wechselkursänderungen.

8.3. Ihre Rechte bei nachträglicher Erhöhung des Preises
Führt die Programmänderung einzelner oder mehrerer vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie die folgenden Rechte:

Sie können die Vertragsänderung annehmen
Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Betrag unverzüglich rückerstattet
Ohne Mitteilung Ihrerseits innert 5 Tagen gilt die nachträgliche Änderung als akzeptiert.

9. Durchführung der Reise
In der Regel führen wir unsere Reisen ab 20 Personen bei Busreisen und 18 Personen bei Flugreisen durch. Wir versuchen jedoch, die Reisen auch bei geringerer Anzahl Teilnehmer durchzuführen. Sollte uns dies einmal nicht möglich sein, werden Sie frühzeitig informiert und Sie haben die Möglichkeit, eine andere Katalogreise zu buchen und erhalten hierfür einen Umbuchungsrabatt (Mindestpreis der neuen  Reise: CHF 700.–/gültig bis 3 Wochen vor Abreise) gemäss den nachfolgenden Bestimmungen:

Arrangementpreis neue Reise bis CHF 1500.– p. P. Rabatt CHF 100.– p. P.
Arrangementpreis neue Reise bis CHF 2500.– p. P. Rabatt CHF 150.– p. P.
Arrangementpreis neue Reise ab CHF 2501.– p. P. Rabatt CHF 200.– p. P.

10. Absage der Reise durch edelline ag

10.1. Höhere Gewalt
Sollten zwingende Gründe wie Unruhen im Reiseland, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung einer Reise verhindern, orientieren wir Sie über diese Reiseabsage so rasch wie möglich.

10.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Siehe Punkt 9. «Durchführung der Reise».

11. Programmänderungen und Ausfall von Leistungen während der Reise
Während der Reise steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird, keine angemessene Ersatzleistung geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

12. Reiseabbruch durch den Kunden
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur/Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise.

13. Beanstandungen durch den Kunden

13.1. Beanstandungen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie  einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur/Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

13.2. Abhilfe
Der Reisechauffeur oder Reiseleiter vor Ort wird bemüht sein, innert der Reise angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reisechauffeur oder Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese/r ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatz-forderungen und dergleichen anzuerkennen.  Unterlassen  Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Ende der Reise nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte.

14. Haftung des Reiseveranstalters Haftungsbeschränkungen Haftungsausschlüsse

14.1. Allgemeines
Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Chauffeur/Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben. Dies vorausgesetzt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträger ein Verschulden trifft. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.

14.2. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr.

14.3. Haftungsausschlüsse
Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder Dienstleistungsträger, trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

14.4. Personenschäden, Unfälle usw.
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw., die Folgen der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 14.2).

14.5. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 14.2.).

14.6. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Kreditkarten usw. haften wir nicht.

14.7. Car-, Zug-, Flug- und Schifffahrplan 
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehraufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

14.8. Veranstaltungen
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten (ausgenommen die von uns angebotenen und entsprechend publizierten fakultativen Ausflüge). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Der Reiseveranstalter haftet weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen.

15. Datenschutz
edelline respektiert die Privatsphäre ihrer Kundschaft sowie die relevanten schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz. Die Kundschaft willigt ein, dass personenbezogene Daten, die auf freiwilliger Basis eingespeist werden, gespeichert und zum Betrieb von Onlinediensten sowie zu eigenen Informations- und Werbezwecken – bis auf Widerruf genutzt werden dürfen. edelline respektiert die einschlägigen Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts. edelline bemüht sich um sichere Speicherung personenbezogener Daten, welche aber nicht gewährleistet werden kann. Ohne Zustimmung der Kundschaft werden von edelline keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind gesetzliche Vorschriften sowie richterliche Anordnungen und Entscheide.

16. Sicherstellung der Kundengelder
Unser Unternehmen ist Mitglied der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Rahmen einer Pauschalreise bezahlten Beiträge sind somit sichergestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass bei der reinen Fahrzeug-Miete andere Geschäftsbedingungen gelten.

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